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   BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88   

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https://dejure.org/1989,4129
BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88 (https://dejure.org/1989,4129)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1989 - 5 AZR 435/88 (https://dejure.org/1989,4129)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 5 AZR 435/88 (https://dejure.org/1989,4129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Betriebselektrikers und Betriebsratsmitglieds auf Gehaltserhöhung entsprechend derjenigen der Betriebsschlosser - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung - Unterschiedliche Erhöhung der Effektivlöhne zur Verminderung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4, § 78; BGB §§ 242, 305
    Arbeitsentgelt: Gehaltserhöhung - Grundsatz der Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Darauf hat die Beklagte sich rechtzeitig berufen, als der Kläger mit seinem auf Gleichbehandlung gestützten Begehren an sie herantrat, um ebenfalls eine Vergütungserhöhung im Umfang wie der Arbeitskollege F. zu erhalten (vgl. BAGE 36, 187, 199 = AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Wenn der Arbeitgeber jedoch aufgrund einzelvertraglicher Abreden einzelne Arbeitnehmer besserstellt, kann er nicht unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet werden, die gleichen Leistungen an alle Arbeitnehmer zu erbringen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAGE 45, 76, 81 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.04.1983 - 6 AZR 407/80

    Nichtgewährung der Lohndifferenz

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Nachdem das Landesarbeitsgericht, mit zulässigen Verfahrensrügen nicht angegriffen, festgestellt hat, daß "die verhältnismäßig geringere Lohnerhöhung des Klägers nicht auf seine Tätigkeit im Betriebsrat zurückzuführen" sei, läßt sich schon aus diesem Grund kein Verstoß der Beklagten gegen § 37 Abs. 4 BetrVG herleiten (vgl. BAG Urteil vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 und 3 der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 660/84 -, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Der Kläger kann seine Forderung nicht zusätzlich auf eine Verletzung des Billigkeitsgebotes stützen, denn die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ist in Wahrheit nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (BAG Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 500/84

    Vereinbarkeit einer Anrechnung tariflicher Lohnerhöhungen auf eine

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen im übertariflichen Bereich ist also dann sachlich begründet, wenn ungleiche Verhältnisse zwischen den Arbeitnehmern vermieden oder beseitigt werden sollen (unveröffentlichtes Senatsurteil vom 28. August 1985 - 5 AZR 500/84 -, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1988 - 4 Sa 175/88

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ; Begünstigung eines einzelnen

    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 1988 - 4 Sa 175/88 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 55/85
    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Arbeitgeber mit einzelnen Arbeitnehmern arbeitsvertraglich höhere Gehaltserhöhungen vereinbart, als sie üblicherweise im Betrieb gewährt werden (unveröffentlichtes Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - 5 AZR 55/85 -, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 660/84
    Auszug aus BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 435/88
    Nachdem das Landesarbeitsgericht, mit zulässigen Verfahrensrügen nicht angegriffen, festgestellt hat, daß "die verhältnismäßig geringere Lohnerhöhung des Klägers nicht auf seine Tätigkeit im Betriebsrat zurückzuführen" sei, läßt sich schon aus diesem Grund kein Verstoß der Beklagten gegen § 37 Abs. 4 BetrVG herleiten (vgl. BAG Urteil vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 und 3 der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 660/84 -, zu II 2 der Gründe).
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